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veröffentlicht: 18.12.2009 |
Autor: Redaktionsdienst
Rubrik: Selbstverbesserung | Leser bisher: 346 | ohne Bewertung
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Die Altersversorgung bezeichnet alle Handlungen und Maßnahmen, die für eine finanzielle Absicherung nach Beendigung des Erwerbslebens sorgen. Ziel ist generell der Erhalt des bisherigen Lebensstandards, wozu meist eine gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und ggf. ein angespartes Vermögen dienen. Die betriebliche Altersversorgung entsteht aus einem Arbeitsverhältnis heraus, in dessen Verlauf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen im Alter zusichert. Hierfür gibt es zahlreiche unterschiedliche Formen. Häufig findet die betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung statt, dies ist meist eine Lebensversicherung mit Kapital und Rentenwahlrecht. Wichtig ist auch die Pensionskasse, die durch ein Versicherungsunternehmen geführt wird, sowie die Unterstützungskasse. Aber auch Direktzusagen und Pensionsfonds sind möglich. Meist wird eine betriebliche Altersversorgung individuell mit dem Arbeitnehmer abgestimmt und im Arbeitsvertrag festgehalten oder auch in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags geregelt. Man unterscheidet bei der betrieblichen Altersversorgung verschiedene Zulagenarten – von der Leistungszusage über beitragsorientierte Zusage bei Versicherungen bis hin zu Beitragszusagen mit Mindestleistungen bei Pensionsfonds. Schwierig ist je nach Fall die Übertragung der betrieblichen Altersversorgung auf einen neuen Arbeitgeber, denn gerade bei der Leistungszusage ist das nicht möglich. Den Vertrag mit beitragsorientierter Leistungszusage kann der Arbeitnehmer bei Ausscheiden nach Wahl auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder auch selbst weiterführen, um die betriebliche Altersversorgung aufrecht zu erhalten. Wichtig ist, dass gerade Entgeltumwandlungen auch bei Arbeitgeberwechsel nicht verfallen können. Entgeltumwandlungen sind, da hierbei nicht unerheblich Steuern gespart werden können, sehr empfehlenswerte Formen der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich sollte zwischen Arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter Altersversorgung unterschieden werden, denn hier gibt es gravierende Unterschiede, was die Unverfallbarkeit angeht. Häufig kann die betriebliche Altersversorgung auch staatliche Fördermittel einbeziehen, wie beispielsweise bei den Pensionskassen bzw. Pensionsfonds, deren Beiträge steuerfrei sein können. Da es für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge auch verschiedene steuerliche Fördermöglichkeiten gibt, ist dies ein sehr komplexes Thema, über das sich jeder, der eine betriebliche Altersversorgung plant, umfassend informieren sollte.
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