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veröffentlicht: 09.03.2010 |
Autor: silvie
Rubrik: Firmengründungen | Leser bisher: 326 | ohne Bewertung
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Die offizielle Bezeichnung der Nebenjob Selbständigkeit heißt „Gewerbe im Nebenerwerb“. Das eignet sich vor allem für freiberufliche Tätigkeiten, bei denen man auf eine Vollexistenz zusteuert, sie aber nicht von Anfang an schafft. Die Nebenjob Selbständigkeit kann auch neben einem regulären Arbeitsverhältnis oder während der Zeit der Arbeitssuche begonnen werden. Einnahmen aus dieser nebenberuflichen Selbständigkeit müssen aber versteuert und beim Arbeitsamt und den Arbeitsgemeinschaften angegeben werden. Dort erfolgt nach Abzug eines Freibetrages die Anrechnung auf die gezahlten Leistungen. Für die Nebenjob Selbständigkeit gibt es besondere Regelungen hinsichtlich des zu erzielenden Einkommens und der dafür aufgewendeten Zeit pro Woche. Schummeln ist riskant, denn es wird wohl kaum jemand glauben, dass man mit zwölf Stunden Wochenarbeitszeit ein Einkommen von dreitausend Euro erzielen kann.
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