Onlinemagazin.de


Herzlich Willkommen!
Einloggen oder kostenlos registrieren


Home | Archiv | Artikel veröffentlichen | Beste Artikel | Erweiterte Suche | Kontakt | RSS Feeds

    Hauptkategorien
» Auto & Motorrad
» Beruf & Karriere
» Business
» Computer
» Esoterik
» Essen & Trinken
» Familie
» Finanzen
» Freizeit
» Gesundheit
» Haus & Garten
» Internet
» Kultur
» Medien
» Politik & Geschichte
» Pressemitteilungen
» Rechtliches
» Sonstiges
» Telekommunikation
» Tiere

   Optionen
» meist gelesene Artikel
» am besten bewertete Artikel

   Newsletter
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, um interessante Informationen per Email zu erhalten.
» Ihr Name » Ihre E-mail

Titel Artikeltext    Erweiterte Suche
veröffentlicht: 17.06.2010 | Autor: tiesto
Rubrik: Recht | Leser bisher: 228 | ohne Bewertung

  
Im dargestellten Paradebeispiel unterhielt der Vermieter eine Gebäudeversicherung, deren Kosten er laut Mietvertrag anteilig auf die Mieter der Wohnungen umlegte. Ein Mieter nahm in seiner Wohnung Arbeiten vor, wodurch es am Tag darauf in einem darunter befindlichen Ladenlokal zu feuchten Wänden kam. Anlass war ein zum Anschluss einer Spüle bestimmter Absperrhahn, der sich in der Küche befand. Zum Einen konnte ein Verschulden des Mieters nicht nachgewiesen werden. Zum Anderen meldete der Vermieter den Schaden erst nach 2 Jahren bei seiner Versicherungsgesellschaft. Auf Grund der verspäteten Schadensanzeige lehnte diese eine Regulierung letztendlich ab.

Der Vermieter wollte deshalb vom Mieter den Schaden ausgeglichen bekommen. Jedoch wurde der Vermieteranspruch durch den Bundesgerichtshof missbilligt. Hätte der Mieter vom Vermieter direkt auf Schadenersatz in Anspruch genommen, urteilten die Richter, so würde er in seiner Hoffnung enttäuscht, als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Versicherungskosten im Schadenfall einen Nutzen von der Gebäudeversicherung zu haben. Diesbezüglich habe der versicherte Vermieter im Normalfall kein nachzuvollziehendes Interesse daran, den Schadenausgleich durch den Mieter begleichen zu lassen, obwohl dieser bereits durch die Zahlung der Versicherungsprämie zur Deckung des Schadens beigesteuert habe. Fazit: Wer einen Wasserschaden bei sich erspäht, schnellstmöglich den verantwortlichen Hausmeister, Vermieter und Versicherung informieren, um Uneinigkeiten oder Streitigkeiten vorzubeugen.




1 2 3 4 5
bitte bewerten sie diesen Artikel     Armselig
Hervorragend    
Am meisten gelesene Artikel in der Kategorie Recht

Was tun bei einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung?
Vaterschaftstest - Vater oder doch nicht?
Ärger bei der Wohnungssuche
Probleme beim Umzug - Mietrechtsfragen
Wie man sich am besten gegen Filesharing Abmahnungen wehrt
Der Fall Abmahnung durch Kanzlei Rasch
Abmahnung Urheberrecht: Abmahnungen wegen Filesharing
Rechtsanwalt Düsseldorf - Anwälte Düsseldorf
Juristische Beratung für Webseitenbetreiber
Wer zahlt bei Wasserschäden?
Steuern erklären lassen
Ein Testament muss gesetzliche Vorgaben beachten
Die erfolgreiche Patentanmeldung
Anwälte für Familienrecht zunehmend wichtiger
Das Deutsche Baurecht
Geburtsschaden: Das Kindes absichern
Benötige ich einen Anwalt, wenn die Ehe nicht mehr funktioniert?
Das Arbeitsrecht und die Vielzahl seiner Rechtsquellen
Das Arbeitsrecht
Der Pflichtteilsanspruch
Neueste Artikel in der Kategorie Recht

Das Arbeitsrecht
Der Pflichtteilsanspruch
Benötige ich einen Anwalt, wenn die Ehe nicht mehr funktioniert?
Geburtsschaden: Das Kindes absichern
Das Arbeitsrecht und die Vielzahl seiner Rechtsquellen
Das Deutsche Baurecht
Anwälte für Familienrecht zunehmend wichtiger
Ein Testament muss gesetzliche Vorgaben beachten
Die erfolgreiche Patentanmeldung
Steuern erklären lassen
Abmahnung Urheberrecht: Abmahnungen wegen Filesharing
Wie man sich am besten gegen Filesharing Abmahnungen wehrt
Der Fall Abmahnung durch Kanzlei Rasch
Wer zahlt bei Wasserschäden?
Rechtsanwalt Düsseldorf - Anwälte Düsseldorf
Juristische Beratung für Webseitenbetreiber
Ärger bei der Wohnungssuche
Probleme beim Umzug - Mietrechtsfragen
Was tun bei einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung?
Vaterschaftstest - Vater oder doch nicht?

 Kommentare

Noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!


    Zufallsauswahl
Das Mietrecht ist nur selten eine einfache Angelegenheit. Meist gibt es hier viele Tipps, Tricks und Hintertüren die man beachten sollte.

    Statistik
» Alle Artikel
3239
» Alle Autoren
1845
» Bisherige Leser
1257351
» Alle Kategorien
92

Ölfonds
DVD online
online Kredit beantragen
klassische Homöopathie München

Cookies dieser Seite löschen | Top   

Copyright 2008-2011 © Aardon Internet GmbH | Impressum
Linktipp: Partnerprogramme