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veröffentlicht: 26.03.2008 |
Autor: maxmax
Rubrik: Versicherungen | Leser bisher: 1330 | Bewertung:     
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Das Leistungsangebot einer Berufs-Rechtsschutzversicherung umfasst den vielfältigen Bereich der Berufsausübung sowie die damit verbundene Gebiete. Im direkten Arbeitsverhältnis betrifft das beispielsweise eine Kündigung, die dem Versicherungsnehmer ohne wichtigen Grund zugestellt wird. Hier ist Eile geboten, denn gegen eine schriftliche Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Klage eingereicht werden. Ein anderer Bereich sind Disziplinarmaßnahmen wie beispielsweise Abmahnungen, gegen die teilweise auch mit anwaltlicher Hilfe vorgegangen werden muss.
Im Bereich des Handels kann es beispielsweise zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn der verantwortliche Verkäufer abgelaufene Produkte nicht aus den Regalen genommen hat und die Ordnungsbehörden jetzt ein Bußgeld verhängen, das der Chef aber direkt an den Mitarbeiter weiter gibt. Eine Rechtsschutzversicherung für berufliche Auseinandersetzungen übernimmt ebenfalls Leistungen bei Schadensersatzklagen. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Auftrag des Arbeitgebers Besorgungen macht, es zu einem Unfall kommt und der entstandene Schaden jetzt beim Unternehmen geltend gemacht werden soll.
Ein wichtiges Gebiet, bei dem eine Berufs-Rechtsschutzversicherung ebenfalls hilft, Recht zu bekommen, sind steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Beispiel Steuer: Wenn Finanzämter berufliche Aufwendungen wie den PC, die zur Arbeitsstelle gefahrenen Kilometer oder die Kosten für den zweiten Wohnsitz an der Arbeitsstelle nicht anerkennen, kann das individuelle Recht mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung bei Gericht durchgesetzt werden. Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: Hier erkennt nach einem Unfall die Versicherung die ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit nicht an und zahlt keine finanziellen Leistungen. In diesem Fall muss vor dem Sozialgericht geklagt werden.
Die Übernahme von Leistungen kann bei den einzelnen Berufsgruppen variieren. Hält die Rechtsschutzversicherung das Verfahren für Erfolg versprechend, werden die Kosten für Anwalt, Zeugen, Sachverständige und das Gericht in der Regel übernommen.
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Nachhilfe geben kann jeder, der sich etwas Geld dazuverdienen will. Sicher sollte man hierfür aber gleichwohl gut genug sein. |
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