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veröffentlicht: 11.09.2010 |
Autor: Alice
Rubrik: Medizin | Leser bisher: 201 | ohne Bewertung
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Auch zu technischen Haushaltshilfe aus Polen
und Betreuerin –Polen bei Alltagsverrichtungen können Sie dort
Auskünfte erhalten. In manchen Städten gibt es auch Umzugshilfen, wenn
ein älterer Mensch seine große Wohnung zugunsten einer kleineren Wohnung
aufgeben möchte. Die Wohnberatungsstellen sind Ansprechpartner zu allen
Fragen des Wohnens im Alter, z.B. auch im Hinblick auf betreutes
Wohnen. Fragen Sie bei der Landesarbeitsgemeinschaft der
Wohnberatungsstellen(Adresse im Anhang) nach einer Wohnberatungsstelle
in Ihrer Nähe. Im folgenden Informationsteil können Sie Adressen von
Beratungsstellen nachschlagen. Leider können wir nicht die Adressen
sämtlicher Altenpflege-Polen aufnehmen. Sofern Sie in
einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, fragen Sie bei der
Pflegeberatungsstelle Ihrer Kreisstadt nach, wo es bei Ihnen vor Ort
eine Pflegeberatungsstelle gibt. Denn die meisten Kreise haben
Pflegeberatungsstellen auch in den kreisangehörigen Gemeinden
eingerichtet. Auch bei den Pflegekassen, der Alzheimergesellschaft und
der Wohnberatung kann nur die Anschrift auf Landesebene aufgenommen
werden, dort werden Ihnen die Ansprechpartner in Ihrer Stadt gern
genannt. Um Pflegegeld zu erhalten, muss Ihre Mutter eine Pflegestufe
zuerkannt bekommen. Eine Pflegestufe beantragt sie bei ihrer
Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt,
bei der man versichert ist. Ist Ihre Mutter z.B. bei der AOK
krankenversichert, muss sie auch bei der AOK Pflegeleistungen
beantragen. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht aus, und das
Antragsformular wird zugeschickt. Wer privat krankenversichert ist, ist
zumeist auch beim selben Versicherer privat pflegeversichert, hier
schafft ein Blick in die Versicherungsverträge Klarheit. Das
Antragsformular der Pflegekasse ist in der Regel einfach auszufüllen.
Bei der Frage, ob man Geldleistung, Sachleistung oder
Kombinationsleistung beantragt, sollte man sich von der Altenpflege aus Polen,
die Haushaltshilfe aus Polen oder vom Betreuerin aus Polen beraten
lassen. Eine solche Entscheidung kann jederzeit aber auch wieder
geändert werden. Möchten Sie als Angehörige Pflegegeld für Ihre Mutter
beantragen, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer Mutter. Ist eine
Vollmacht wegen einer unerwarteten Erkrankung nicht vorhanden, muss für
Ihre Mutter eine gesetzliche Betreuung aus Polen eingerichtet werden.
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Gebräuchliche Videotheken gehören der Vergangeheit an, heute leiht man Filme und Serien via Post oder schaut sie sich per VoD an. |
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