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veröffentlicht: 26.03.2008 |
Autor: chakran
Rubrik: Versicherungen | Leser bisher: 1784 | ohne Bewertung
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Eine Absicherung für den Krankheitsfall gibt es in Deutschland bereits seit 1883. Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung kann daher durchaus als Vorläufer des heutigen Krankenversicherungssystems in Deutschland angesehen werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung - GKV - stellt eine der fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems dar. Die überragende Bedeutung der gesetzlichen Krankenkasse spiegelt sich in der Tatsache wieder, dass rund 90% aller Bundesbürger in ihr versichert sind.
Nur etwa 10% gehören einer privaten Krankenversicherung an. Diese Option steht Selbständigen und Freiberuflern generell sowie Angestellten, welche über der sog. Versicherungspflichtgrenze verdienen, offen. Ab dieser Grenze besteht auch für nichtselbständig Beschäftigte die Möglichkeit, den Schoß der gesetzlichen Krankenkasse zu verlassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Das System der GKV fußt sehr stark auf dem Prinzip einer solidarischen Gemeinschaft. Dies bedeutet konkret, dass einkommensschwächere Versicherte weniger in den „gemeinsamen Topf“ einzubringen haben als Besserverdiener.
Der Beitrag der Versicherten ist einzig und allein vom erzielten Einkommen abhängig, die gesundheitliche Verfassung spielt keine Rolle. Im Gegensatz hierzu sind die Beiträge privater Krankenversicherungen neben dem vereinbarten Leistungspaket stark von der bisherigen Krankheitsgeschichte und dem Eintrittsalter des Versicherten abhängig.
Solidarität wird in der gesetzlichen Krankenversicherung auch in der Form verwirklicht, dass Familienmitglieder (Kinder, Ehegatten) ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden.
Ein wesentliches Strukturprinzip der GKV stellt auch die paritätische Finanzierung dar. Paritätisch meint in diesem Zusammenhang, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichem Maße für die Beitragsentrichtung zuständig sind.
Der Versicherungsschutz in der GKV ist – bis auf ganz wenige Ausnahmen abgesehen – für alle Versicherten gleich, eine Abhängigkeit vom Einkommen und vom entrichteten Beitrag besteht nicht. Dies stellt einen weiteren wesentlichen Unterschied zum System privater Krankenversicherer dar. Eine private Krankenkasse bietet dem Versicherten volle Entscheidungsfreiheit in Bezug auf den Umfang des Versicherungsschutzes. Dementsprechend unterschiedlich gestaltet sich natürlich auch die Beitragshöhe.
Der einheitliche Leistungskatalog der GKV wird über das sog. Sachleistungsprinzip verwirklicht. Dies bedeutet, dass man als gesetzlich Versicherter Leistungen der Vertragspartner der entsprechenden Krankenkasse in Anspruch nimmt und diese die Abrechnung dieser Leistungen nach den festgelegten Beitragssätzen übernehmen. Privat Versicherte werden dagegen zum direkten Vertragspartner des Leistungsanbieters und gehen bei der Abrechnung in Vorleistung. Die Erstattung erfolgt nach Einreichen der Rechnungen.
Die zahlreichen gesetzlichen Krankenversicherer in Deutschland sind im Sinne von Selbstverwaltung und Pluralität organisiert. Seit der Einführung der freien Krankenkassenwahl im Jahre 1996 findet nun auch ein gewisser Wettbewerb über den Preis statt. Eine wichtige Rolle spielt hier auch der sog. Risikostrukturausgleich, mit welchem Krankenkassen mit höheren Kosten gewissermaßen subventioniert werden.
Oliver Sinz, info(at)versicherungenvergleich.info
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