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veröffentlicht: 13.12.2010 |
Autor: JGW2ON
Rubrik: Firmengründungen | Leser bisher: 138 | ohne Bewertung
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Als Realzins wird jeder Nominalzins bezeichnet, der um die erwartete Inflation bereinigt ist und demzufolge den Realertrag einer Anlage angibt. Um den Realzins bestimmen zu können muss im Vorfeld ein geeignetes Inflationsmaß nachdem dieser berechnet werden soll, festgelegt werden.
Möglich ist es den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), den Bip-Deflator oder entsprechende Erzeugerpreise als Maß zur Schätzung der zu erwarteten Inflation heranzuziehen. Zur Abbildung des Inflationsmaßes bieten sich statistisch- ökonometrische Verfahren, Umfrageergebnisse und indexierte Anleihen an. In diesem Zusammenhang kommt die Fisher-Parität, die besagt das der Realzins ungefähr der Differenz aus Nominalzins und Inflation ergibt, zum Tragen. Ist die Inflationsrate größer als der Nominalzins ergibt sich ein negativer Realzins und der Gläubiger eines Geldkreditgeschäfts verliert Kapital auf seinem Geschäftskonto.
In Europa ist ein Trend zu relativ niedrigen Realzinsen zu verzeichnen, der durch niedrige Inflationsraten, stabile Wechselkurse und einer verbesserten öffentlichen Haushaltslage entstanden ist. Rechnerich ergibt sich der Realzins über das Abzinsen des Investitionskapitals mit dem Nominalzins bzw. die Abzinsung mit der Inflationsrate.
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