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veröffentlicht: 26.03.2008 | Autor: Katrin
Rubrik: Versicherungen | Leser bisher: 625 | Bewertung:

  
Im Gesundheitswesen haben sich in den letzten Jahren dramatische Änderungen vollzogen. Davon betroffen ist auch die Behandlung beim Zahnarzt. Insbesondere, wenn es um teuren Zahnersatz geht, erleben viele gesetzlich versicherte Patienten inzwischen ein böses Erwachen im Zahnarztstuhl.

Damit dieser - zusätzliche - Stress ausbleibt, sollte man lieber im Vorfeld eine geeignete Zusatzversicherung abschließen, denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen deutlich weniger also noch vor kurzer Zeit. So werden beispielsweise die Zuschüsse zum Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt vor der eigentlichen Behandlung aufstellen muss, mittlerweile nur noch befundorientiert gezahlt. Das bedeutet, dass die bisherige prozentuale Beteiligung durch befundorientierte Festzuschüsse abgelöst worden ist.

Nachdem der Zahnarzt einen Befund ermittelt hat, zahlt die Kasse nur noch einen Festbetrag an den Gesamtkosten. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann diesen Betrag um zwanzig oder sogar dreißig Prozent steigern, wenn das Bonusheft fünf beziehungsweise zehn Jahre lang lückenlos geführt wird. Alle Kosten, die über den Festkostenzuschuss hinaus gehen, muss der Patient selber tragen. Entscheidet sich jemand für eine andere Behandlung als die vom Arzt vorgeschlagene, muss er die anfallenden Mehrkosten selber tragen. Diese rechnet der behandelnde Zahnarzt nach der privatärztlichen Gebührenordnung ab.

Um diese Mehrkosten abzudecken, lohnt sich der Abschluss einer privaten Zahnversicherung. Hier gibt es sehr unterschiedliche Modelle, so kann man beispielsweise auch bei der Zusatzversicherung mit einer Selbstbeteiligung bei den Mehrkosten arbeiten. Es gibt jedoch auch Tarife, die diese Option nicht beinhalten. Auch die prozentuale Höhe des von der Zusatzversicherung übernommenen Betrages variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft und Vertrag zu Vertrag. Deshalb ist eine umfassende Information vor Versicherungsabschluss sinnvoll.




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