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Zeitsoldaten
mit einer Dienstzeit von mehr als 10 Monaten erhalten bei Ausscheiden
aus der Bundeswehr Übergangsbeihilfe. Soldaten auf Zeit (SaZ) mit
einer Dienstzeit von mehr als vier Jahren erhalten zusätzlich die
sogenannten Übergangsgebührnisse.
Die
Übergangsbeihilfe ist eine einmalige Abfindung, die der Zeitsoldat
bei seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Bundeswehr erhält.
Die Auszahlungshöhe hängt von der Dauer der geleisteten Dienstzeit
ab und beträgt ein Vielfaches der letzten Dienstbezüge als Soldat
auf Zeit. Die Übergangsbeihilfe ist zu versteuern. Soldaten auf Zeit
(SaZ), deren Dienstverhältnis vor dem 01. Januar 2006 begründet
wurde, verfügen über einen steuerlichen Freibetrag von 10.800,-
Euro. Die Auszahlung der Übergangsbeihilfe
erfolgt in der Regel in einer Summe mit den letzten Bezügen als
Zeitsoldat. Die Übergangsbeihilfe wird in Soldatenkreisen häufig
auch als Ausscheidergeld, Abfindung oder Überbrückungsgeld
bezeichnet.
Übergangsgebührnisse
erhält der ehemalige Soldat monatlich, ähnlich einem Gehalt, über
das Dienstzeitende hinaus. Der Bezugszeitraum liegt zwischen 7 und 36
Monaten und hängt von der Dauer der geleisteten Dienstzeit in der
Bundeswehr ab. Die Höhe der Übergangsgebührnisse
beträgt grundsätzlich 75% der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat.
Aufgrund der persönlichen Wiedereingliederungssituation eines
Soldaten auf Zeit (SaZ) werden die Übergangsgebührnisse erhöht,
oder ggf. gemindert. Macht ein Zeitsoldat nach seinem Dienstzeitende
zum Beispiel eine Fortbildung in Vollzeit, werden seine
Übergangsgebührnisse für die Dauer der Weiterbildung um 15% auf
insgesamt 90% seiner letzten Dienstbezüge als Soldat erhöht.
Wechselt der Soldat während des Bezugszeitraumes in ein
Angestelltenverhältnis und bezieht er hieraus ein Einkommen, so
werden die Übergangsgebührnisse in der Regel um 15% gemindert. In
diesem Fall erhält der ehemalige Zeitsoldat 60% seiner letzten
Bezüge. Der Soldat muss daher Änderungen seiner
Wiedereingliederungssituation umgehend der zuständigen
Wehrbereichsverwaltung (WBV) und dem Berufsförderungsdienst der
Bundeswehr (BFD) mitteilen.
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Übergangsgebührnisse an.
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