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Notrufe absetzen demnächst wiederholt ohne Sim-Karte
möglich? Eine Vielzahl Benutzer eines Mobiltelefons mögen sicherlich die
Meldung „Nur Notruf möglich“ kennen, da diese sehr häufig angezeigt wird, wenn
die Sim Karte nicht vorschriftsmäßig eingelegt oder inaktiv ist. Doch was
passiert im Ernstfall, wenn man einzig ein Mobiltelefon ohne Simkarte zur
Verfügung hat? Seit dem 1. Juli 2009 ist es in der Bundesrepublik Deutschland
nicht mehr möglich, mit einem Mobiltelefon, in der keine Simkarte ordnungsgemäß
eingelegt ist, einen Hilferuf abzusetzen. Der Gesetzgeber will mit der
„Verordnung über Notrufverbindungen“, die am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat
verabschiedet wurde, die Anzahl der missbräuchlichen Anrufe in den
Notrufzentralen vermindern. Technisch ist es nur erreichbar “Spaßanrufe“ in den
Notrufzentralen zu bestrafen, wenn sich eine zuordenbar Simkarte in dem Handy
befindet, andernfalls können diese missbräuchlichen Anrufe nicht verhindert
oder eingedämmt werden. Diese immense Begrenzung der Notrufabsetzung hatte der
Gesetzgeber Anfang 2010 damit versucht zu ausgleichen, Notrufe auch mit
abgelaufenen - und gesperrten Sim Karten zu gewähren. Dabei seien Simkarten aus
Handyverträgen sowie Prepaid Karten aus vorherigem Prepaid Vergleich betroffen,
doch bleibt weiterhin die Frage klärungsbedürftig, was im Notfall passiert,
wenn kein Mobiltelefon mit einer Sim-Karte verfügbar ist. Das Risiko und die
Furcht vieler Menschen, in einer Notlage nicht die Möglichkeit zu haben, Hilfe
zu rufen, hat einen Bürger dazu bewegt, eine Petition an den Deutschen
Bundestag zu erstellen. Es wird gefordert, dass die Notrufnummern auch ohne
Sim-Karte erreichbar sein sollten, mit der Begründung, dass Menschenleben
schwerer wiegen als der mögliche Missbrauch der Technologie. Die Petition hat
bereits 485 (Stand: 20.05.2011) Unterstützer und jeder Bürger hat noch bis zum
01.06.2011 die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen. Die Petition ist auf der offiziellen Webseite des Deutschen Bundestags zu finden.
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