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veröffentlicht: 27.07.2011 | Autor: hbauer
Rubrik: Finanzen | Leser bisher: 166 | ohne Bewertung

  

Diese sollen ab 2009 nun einheitlich mit dem Abgeltungssatz von 25% belegt werden. Zu den Kapitalerträgen in diesem Sinne gehören alle Zinsen sowie Dividenden und Gewinne aus Kursdifferenzen, zum Beispiel bei Aktien oder Investmentfonds. Neben dem Abgeltungssatz wird weiterhin ein Betrag von 5,5% Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer für alle Anleger, die Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche sind, berechnet.
Somit ergibt sich insgesamt eine Belastung für Kapitalerträge von ca. 28%.

Vorteilhaft ist, dass im Rahmen der Abgeltungssteuer die Erträge künftig nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen, was sowohl für die Anleger wir auch für die Finanzbehörden zu einem geringeren Aufwand führen wird. Zwar wird die Abgeltungssteuer vieles vereinfachen, trotzdem stellt sie für die meisten Anleger einen Nachteil dar.

Dieser Nachteil gilt jedoch nicht für Zinsen. Diese werden bisher mit 30% Zinsabschlagsteuer und Soli belegt, was zu einer Belastung von ca. 32% führt. Weiterhin müssen sie im Rahmen der Einkommenssteuer angegeben und ggf. mit dem höheren, persönlichen Steuersatz besteuert werden. Somit ist die Abgeltungssteuer in diesem Fall positiv, denn die Belastungen sinken.

Anders ist dies jedoch bei Dividenden. Hier galt bisher das Halbeinkünfteverfahren, wodurch Dividenden nur mit der Hälfte des tatsächlichen Ertrages besteuert werden mussten. Das Halbeinkünfteverfahren entfällt mit Einführung der Abgeltungssteuer, was zu einer höheren Belastung von Inhabern von Aktien oder Aktienfonds führt.

Weiterhin müssen, wie oben erwähnt, ab 2009 auch Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Die bisherige Regelung sah jedoch vor, dass solche Gewinne, nachdem die Papiere länger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren, in voller Höhe steuerfrei sind.

Dies soll besonders langfristig orientierte Anleger bevorzugen. Spekulanten hingegen, die Kursgewinne unterjährig erzielen, müssen diese aktuell, sofern sie den persönlichen Freibetrag von 512 Euro übersteigen, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

 
Um zu verhindern, dass solche Erträge nicht angegeben werden, wird die Steuer auch hier künftig direkt von der Bank eingehalten und ans Finanzamt überwiesen. Auch hier werden 25% fällig. Negativ ist jedoch, dass die Spekulationsfrist von einem Jahr sowie der Freibetrag gestrichen werden.

Doch nicht nur die Anleger selbst, auch die Investmentfonds sind von dieser Regelung betroffen. Sie mussten bisher Kursgewinne, die innerhalb des Fonds durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren entstanden sind, nicht versteuern. Auch diese Steuerfreiheit wird aufgehoben, was zu einer erheblichen Reduzierung der Erträge führen wird.

Im Rahmen der Abgeltungssteuer haben Anleger auch weiterhin die Möglichkeit, Gewinne und Verluste gegeneinander aufzurechnen. Ab 2009 ist es hier sogar möglich, Kursverluste mit Zinsen oder Dividenden aufzurechnen.

Lediglich Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Auch erfolgt die Verrechnung in erster Linie auf Ebene einer Bank. Nach wie vor wird es auch ab 2009 einen Freibetrag für Zinsen und Dividenden geben. Allerdings kann dieser auf Kursgewinne nicht anwendet werden.

Dieser Freibetrag nennt sich dann Sparer-Pauschbetrag und fasst den bisherigen Freibetrag von 750 Euro und den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro zusammen. Seine Höhe beträgt also 801 Euro pro Person.
Die Möglichkeit, Werbungskosten in voller Höhe geltend zu machen, entfällt ab 2009 daher ebenfalls.






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