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veröffentlicht: 26.03.2008 |
Autor: Autoversicherung
Rubrik: Auto | Leser bisher: 639 | ohne Bewertung
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Als Pflichtversicherung ist in Deutschland auch die Autoversicherung vorgeschrieben. Dabei ist es irrelevant ob es um ein Auto, ein Motorrad oder ein anderes Fahrzeug geht. Sollte das betroffene Fahrzeug nicht versichert sein, so ist man nicht berechtigt sich damit im Straßenverkehr zu bewegen oder anzumelden. Erst nach Vorlage der Doppelkarte, bzw. Versicherungsnachweiskarte, kann man das Fahrzeug anmelden. Anderenfalls ist eine Zulassung des Fahrzeuges nicht möglich.
Hintergrund dieser Pflichtversicherung ist der Gedanke an das Unfallopfer. Sollte der Unfallverursacher zahlungsunfähig sein, so besteh normalerweise für das Opfer keine Chance seine Ansprüche geltend zu machen. Doch durch die Pflichtversicherung kann man sich direkt an die Versicherung wenden und bekommt sein Geld. Gerade bei Personenschäden die schlecht einzuschätzen sind und oftmals die Mittel der versicherten Person übersteigen ist dies sehr hilfreich. Um für Sach-, Vermögens- und Personenschäden aufzukommen ist eine Kfz-Versicherung daher unbedingt notwendig.
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