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Aktuell gibt es zahlreiche Versicherungen und noch mehr unterschiedliche
Angebote der Versicherungsgesellschaften. Eine grundlegende Frage für den
Versicherten, die vor der Entscheidung für eine der Versicherungen bedenken
sollte, ist die Höhe der zu erwartenden Versicherungssumme im
Versicherungsfall.
Dieses Entscheidungskriterium trifft selbstverständlich auch auf die Risikolebensversicherung
zu.
Im Grunde wird sich die Höhe der Versicherungssumme durch Bedarf der Bezugsberechtigten
der Versicherung bestimmt.
Dieser finanzielle Bedarf kann allerdings eventuell beim Vertragsabschluss
einer Risikolebensversicherung schwer zu bestimmen sein.
Durch die Risikolebensversicherung sollen oft Familienangehörige des
Versicherten bei dessen Todesfall finanziell abgesichert werden.
Doch welche Höhe diese Absicherung haben soll, lässt sich beim Zeitpunkt der
des Vertragsabschlusses nur in wenigen Fällen genau festlegen.
Das ist darin begründet, dass man nicht den Zeitpunkt des Versicherungsfalles
kennt.
Ausgangspunkt für eine Risikolebensversicherung ist meistens, dass der
Versicherte bei der Risikolebensversicherung der Hauptverdiener ist, und durch
den Abschluss der Versicherung seine Angehörigen für die Zeit nach seinem Tode
absichern möchte. Deshalb sollte die Versicherungsauszahlung ungefähr so hoch
sein, dass der Wegfall des Gehaltes aufgrund des Todesfalles des Versicherten
auf lange Zeit durch die Versicherungsleistung kompensiert werden kann.
Dabei kann natürlich beispielsweise der Erhalt einer Witwenrente bei der
Berechnung einbezogen werden.
Da man heute schon relativ hohe Versicherungssummen für relativ geringe
monatliche Beiträge bekommen kann, sollte man prinzipiell eine höhere als zu
geringe Summe wählen.
Die meisten Versicherungssummen bei der Risikolebensversicherung belaufen sich
auf eine durchschnittliche Höhe zwischen 100.000 und 300.000 Euro.
Einfacher wird die Wahl der richtigen Höhe der Versicherungssumme, wenn ein
bestimmtes “Projekt” wie z.B. ein Hypothekendarlehen abgesichert werden soll.
In diesem Falle wählt man als Versicherungssumme der Risikolebensversicherung
einfach die Höhe der momentanen Darlehensrestschuld.
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