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Die Gebührenordnung der Zahnärzte
(GOZ) ist etwas veraltet. Die GOZ regelt die private Abrechnung bei den
Zahnärzten. D. h. in dieser Gebührenordnung sind all die Behandlungen
aufgeführt, die nicht mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden
können. Diese Leistungen muss der Patient selbst, aus eigener Tasche bezahlen. Seit
1988 rechnen die Zahnärzte nach dieser GOZ ab. Klar ist, dass es vor über 20
Jahren manche Behandlungsmethoden einfach noch gar nicht gab, die die Zahnärzte
heutzutage anwenden. Die Zahnärzte müssen diese aber trotzdem mit den
Krankenkasse oder mit uns Patienten abrechnen. Eine Anpassung der GOZ sorgt
also für Klarheit und eine klare Abrechnungsgrundlage für die Zahnärzte.
Wenn die alte GOZ schon über 20
Jahre alt ist, dann sind natürlich auch die Gebühren veraltet und alles andere
als zeitgemäß. Aus diesem Grund wird die GOZ zusätzlich auch angehoben. Bis jetzt
spricht man von einer Erhöhung von rund 6 %. Für die Patienten bedeutet dies
konkret, dass sie für Füllungen nun bis zu 100 Euro mehr bezahlen muss. Ebenso
steigt der Eigenanteil bei Kronen, für eine Teleskopkrone müssen die Patienten ab
Januar dann wohl bis zu 237 Euro selbst bezahlen, die Mehrkosten für eine
Vollkrone steigen durch die Erhöhung der GOZ wohl bis zu 74 Euro. Durch die
Anpassung der GOZ werden die Zahnärzte nun auch verpflichtet, den Patienten bei
hohen Behandlungskosten einen Kostenvoranschlag auszustellen. Der Patient sieht
anhand dieses Vorschlags die genauen Kosten detailliert aufgelistet.
Die geplante Erhöhung der GOZ sorgt
im Moment für etwas Unsicherheit in der Bevölkerung. Viele Menschen haben
bereits jetzt Angst vor den hohen Behandlungskosten beim Zahnarzt, eine
Erhöhung dieser Kosten ist für viele Patienten nicht verständlich. Vielleicht
ist jetzt der passende Zeitpunkt, über eine private Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Viele dieser Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen großen
Teil der Behandlungskosten der GOZ. Die Auswahl an verschiedenen
Zahnzusatz-Tarifen ist groß. Je nachdem welcher Bereich für einen persönlich
wichtig ist, sollte eine passende Versicherung ausgesucht werden. Manche der
Zahnzusatzversicherungen erstatten bis zu den Höchstsätzen der GOZ (3,5-facher
Satz) andere jedoch nur bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Einen ersten Überblick über die
Unterschiede der Zahnzusatzversicherungen kann man im Internet sehen. Hier gibt
es verschiedene Online-Rechner, die die Leitungen des Tarifs im Detail
aufzeigen und die Vor- bzw. Nachteile der Zahnzusatzversicherung erklären.
Wer
sich rechtzeitig Gedanken zu der GOZ Erhöhung macht und früh vorsorgt,
eventuell eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte im Ernstfall keine Schweißausbrüche
beim Erhalt der Zahnarztrechnung bekommen.
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