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veröffentlicht: 29.09.2011 | Autor: Bernd
Rubrik: Finanzen | Leser bisher: 374 | ohne Bewertung

  

Die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) ist etwas veraltet. Die GOZ regelt die private Abrechnung bei den Zahnärzten. D. h. in dieser Gebührenordnung sind all die Behandlungen aufgeführt, die nicht mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Diese Leistungen muss der Patient selbst, aus eigener Tasche bezahlen. Seit 1988 rechnen die Zahnärzte nach dieser GOZ ab. Klar ist, dass es vor über 20 Jahren manche Behandlungsmethoden einfach noch gar nicht gab, die die Zahnärzte heutzutage anwenden. Die Zahnärzte müssen diese aber trotzdem mit den Krankenkasse oder mit uns Patienten abrechnen. Eine Anpassung der GOZ sorgt also für Klarheit und eine klare Abrechnungsgrundlage für die Zahnärzte.

Wenn die alte GOZ schon über 20 Jahre alt ist, dann sind natürlich auch die Gebühren veraltet und alles andere als zeitgemäß. Aus diesem Grund wird die GOZ zusätzlich auch angehoben. Bis jetzt spricht man von einer Erhöhung von rund 6 %. Für die Patienten bedeutet dies konkret, dass sie für Füllungen nun bis zu 100 Euro mehr bezahlen muss. Ebenso steigt der Eigenanteil bei Kronen, für eine Teleskopkrone müssen die Patienten ab Januar dann wohl bis zu 237 Euro selbst bezahlen, die Mehrkosten für eine Vollkrone steigen durch die Erhöhung der GOZ wohl bis zu 74 Euro. Durch die Anpassung der GOZ werden die Zahnärzte nun auch verpflichtet, den Patienten bei hohen Behandlungskosten einen Kostenvoranschlag auszustellen. Der Patient sieht anhand dieses Vorschlags die genauen Kosten detailliert aufgelistet.

Die geplante Erhöhung der GOZ sorgt im Moment für etwas Unsicherheit in der Bevölkerung. Viele Menschen haben bereits jetzt Angst vor den hohen Behandlungskosten beim Zahnarzt, eine Erhöhung dieser Kosten ist für viele Patienten nicht verständlich. Vielleicht ist jetzt der passende Zeitpunkt, über eine private Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Viele dieser Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen großen Teil der Behandlungskosten der GOZ. Die Auswahl an verschiedenen Zahnzusatz-Tarifen ist groß. Je nachdem welcher Bereich für einen persönlich wichtig ist, sollte eine passende Versicherung ausgesucht werden. Manche der Zahnzusatzversicherungen erstatten bis zu den Höchstsätzen der GOZ (3,5-facher Satz) andere jedoch nur bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.

Einen ersten Überblick über die Unterschiede der Zahnzusatzversicherungen kann man im Internet sehen. Hier gibt es verschiedene Online-Rechner, die die Leitungen des Tarifs im Detail aufzeigen und die Vor- bzw. Nachteile der Zahnzusatzversicherung erklären.

Wer sich rechtzeitig Gedanken zu der GOZ Erhöhung macht und früh vorsorgt, eventuell eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte im Ernstfall keine Schweißausbrüche beim Erhalt der Zahnarztrechnung bekommen.




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