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veröffentlicht: 26.03.2008 |
Autor: yari
Rubrik: Hardware | Leser bisher: 419 | ohne Bewertung
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Bei der Ermittlung bei kriminellen Handlungen („Forensik“) müssen gelegentlich Daten auf Anordnung eines Richters gesichert oder wiederhergestellt werden.
Wichtig ist bei dieser Art der Datenwiederherstellung, dass das Vorgehen vom ersten bis zum letzten Schritt dokumentiert werden muss. Man muss außerdem sicherstellen, dass keine Änderungen am Datenbestand vorgenommen werden können.
Der Forensiker muss daher zuerst eine Kopie der gesamten Festplatte erstellen, damit er auch gelöschte Daten wiederherstellen kann. Der Datenretter kopiert die Daten also zunächst, meist mit Hilfe eines Computerprogramms, auf eine neue Festplatte. Dabei muss unbedingt eine Schreibsperre eingefügt werden, die bewirkt, dass die Dateien nicht mehr verändert werden können.
Vorsätzlich gelöschte Dateien sind mitunter besonders interessant – beispielsweise war es vor ein paar Jahren möglich, einen Kaufhauserpresser zu fassen, weil die Wiederherstellung der Daten eines Erpresserbriefes gelang, der auf dem Computer des Erpressers verfasst und danach gelöscht wurde.
Sucht der Datenretter nach Daten zu bestimmten Themen, kann er gezielt danach suchen, und gefundene Daten oder Datenfragmente mittels spezieller Programme wiederherstellen.
Nach der Datenwiederherstellung muss der Datenretter einen Abschlussbericht schreiben - erst dann können die gefundenen Beweise können vor Gericht verwertet werden.
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Am 28.07.2006 habe ich im Nebenerwerb eine kleine Firma gegründet. Ich biete einen Schreibdienst für wissenschaftliche Arbeiten, Webdesign und PC-Unterricht an.
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