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Während die Steuerersparnis bei der
Risikolebensversicherung eher gering ausfällt, aufgrund der im direkten
Vergleich mit der kapitalbildenden Lebensversicherung geringeren Kosten, kann
sich das bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung richtig lohnen: Denn bei
dieser spart man im Idealfall gleich doppelt Steuern!
Zum einen können bei der kapitalbildenden
Lebensversicherung nicht nur wie bei der Risikolebensversicherung die Kosten
für den Beitrag zur Lebensversicherung steuerlich geltend gemacht werden,
sondern unter bestimmten Bedingungen auch die Auszahlung der
Kapitallebensversicherung! Denn sollte die Kapitallebensversicherung mindestens
eine Laufzeit von 12 Jahren haben und erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt
werden - unabhängig davon, ob die Auszahlung dann in einer Einmalzahlung oder
monatlich erfolgt - so fällt nur der halbe Steuersatz auf diese an.
So lässt sich Vermögen für das Alter
gleich doppelt steuernsparend aufbauen, aber einen Haken gibt es doch: Im
Rahmen der Vorsorgeaufwendungen lassen sich maximal 13.600 Euro pro Jahr von
der Steuer absetzen, wobei in diesen Betrag auch die Pflichtbeiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung, zur (gesetzlichen) Krankenversicherung oder in
eine private Rentenversicherung einfließen, sowie für weitere Versicherungen, die
sich als Vorsorgeaufwand absetzen lassen.
Vor allem bei sehr hohen Einkommen kann
dieser Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zu den Pflichtversicherungen
bereits ausgereizt sein und somit nicht mehr in Anspruch genommen werden -
übrig bleibt dann nur noch der (wenn auch sehr große) Steuervorteil bei der
Auszahlung der Kapitallebensversicherung nach dem 60. Lebensjahr.
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