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veröffentlicht: 10.10.2011 | Autor: justicegirl
Rubrik: Finanzen | Leser bisher: 83 | ohne Bewertung

  

Während die Steuerersparnis bei der Risikolebensversicherung eher gering ausfällt, aufgrund der im direkten Vergleich mit der kapitalbildenden Lebensversicherung geringeren Kosten, kann sich das bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung richtig lohnen: Denn bei dieser spart man im Idealfall gleich doppelt Steuern!

Zum einen können bei der kapitalbildenden Lebensversicherung nicht nur wie bei der Risikolebensversicherung die Kosten für den Beitrag zur Lebensversicherung steuerlich geltend gemacht werden, sondern unter bestimmten Bedingungen auch die Auszahlung der Kapitallebensversicherung! Denn sollte die Kapitallebensversicherung mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben und erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden - unabhängig davon, ob die Auszahlung dann in einer Einmalzahlung oder monatlich erfolgt - so fällt nur der halbe Steuersatz auf diese an.

So lässt sich Vermögen für das Alter gleich doppelt steuernsparend aufbauen, aber einen Haken gibt es doch: Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen lassen sich maximal 13.600 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen, wobei in diesen Betrag auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur (gesetzlichen) Krankenversicherung oder in eine private Rentenversicherung einfließen, sowie für weitere Versicherungen, die sich als Vorsorgeaufwand absetzen lassen.

Vor allem bei sehr hohen Einkommen kann dieser Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zu den Pflichtversicherungen bereits ausgereizt sein und somit nicht mehr in Anspruch genommen werden - übrig bleibt dann nur noch der (wenn auch sehr große) Steuervorteil bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung nach dem 60. Lebensjahr.







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