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veröffentlicht: 26.03.2008 |
Autor: Andri
Rubrik: Krankheiten | Leser bisher: 594 | ohne Bewertung
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Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
Man kann sich bei der Feuerbestattung grundsätzlich zwischen einem dem so genannten anonymen Grab, einem Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden.
Die anonyme Bestattung
einer Urne, ist weit verbreitet. Das Ansinnen nach einer anonymen Bestattung wird oft vom Wunsch dominiert, den Hinterbliebenen bzw. Angehörigen die Pflege und damit verbundenen Kosten einer Grabstelle zu ersparen. Gleichzeitig wird aber den nächsten Angehörigen auch ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung genommen.
Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Nur an gemeinsamen Sammelplätzen am Grabfeld können und dürfen Blumen oder Sträuße abgelegt werden. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt. Das Urnengemeinschaftsgrab ist grundsätzlich nicht verlängerbar.
Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Auf einem Grabfeld wird ein großer, schwerer Grabstein aufgestellt bzw. einzelne große Grabplatten in teilweise halb liegender Form angeordnet.
Auf dem Stein wird der Name des Verstorbenen eingraviert.
Ebenfalls hier ist das Urnengemeinschaftsgrab grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Alternative zur anonymen Bestattungen, nämlich eines kostengünstigen Rasenreihengrabes ist oftmals unbekannt. So ist eine individuelle Anlaufstelle gegeben, d.h. ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschiedes. Das Rasenreihengrab kann, je nach Friedhofssatzung, einmalig verlängert werden. Diese Grabart ist besonders dann geeignet, wenn man eine Grabstelle sucht, die einerseits einen festen Anlaufpunkt bietet, somit einen Ort der Trauerbewältigung schafft..
Das Wahlgrab kann, je nach Friedhofssatzung, für 4 bis 6 Urnen erworben werden. Beim Graberwerb hat man als Erwerber den Einfluss auf die Grablage. Diese Gräber können unbefristet nachgekauft bzw. verlängert werden. So besteht bei dieser Grabart die Möglichkeit eine generationsübergreifende Familiengrabstätte zu schaffen. Dieser Anlaufpunkt bzw. Ort der Trauerbewältigung wird im Regelfall individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.
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