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Zu den Pflichten eines Versicherungsvermittlers, dazu zählen sowohl Versicherungsvertreter, als auch unabhängige Versicherungsmakler, gehört es jedes Beratungsgespräch, telefonisch oder persönlich, zu protokollieren. Diese Pflicht kann
er auf unterschiedliche Art und Weise erfüllen, da vom Gesetzgeber bis jetzt noch keine Musterlösung herausgegeben worden ist. Zum einen gibt es von verschiedenen Firmen herausgegebene Vordrucke, die im Umfang zwischen einer und 36 Seiten variieren. Natürlich wird der Vordruck, je umfangreicher er ist, unpraktischer und deshalb haben andere Firmen eine Software entwickelt, die das Beratungsprotokoll aufnimmt und archiviert. Der Vorteil daran ist, dass die Daten der Kunden schneller aktualisiert werden und somit zeitnaher sind. Der Nachteil ist es, dass der Versicherungsvermittler sich einen Laptop und einen kleinen Drucker kaufen muss, da er eine Kopie des Beratungsprotokolls beim Kunden lassen muss. Um dieses Problem zu umgehen, gibt es nun auch eine Onlineversion mit der man dem Kunden seine Kopie per E-Mail schicken kann. Der Nachteil auch hier ist es, dass man einen Laptop braucht und nicht bei jedem Kunden damit rechnen kann, dass er über einen Internetanschluss verfügt. So hat sich die Papierform des Beratungsprotokolls weitgehend durchgesetzt. Vor allem gibt es von einer Firma einen Vordruck, der eine Seite umfasst und daher sehr praktisch ist.
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