Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie genau prüfen und überlegen, welche Leistungen von Ihrer künftigen privaten Krankenversicherung erwarten. Ein kostenloser Versicherungsvergleich gibt wahrheitsgemäße Informationen darüber, welche private Krankenversicherung wirklich das günstigste Angebot zu bieten hat. Eine private Krankenversicherung umfasst mehrere Leistungen. Es gibt einige von diesen , die von allen Versicherungsgesellschaften angeboten sind und es sind auch solche Leistungen, die von dem Versicherer abhängig sind. Sie sollten vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Acht nehmen, dass es solche Voraussetzungen gibt, welche Sie erfüllen sollten. Falsche Angaben Ihrer Daten oder bestimmte Erkrankungen könnten den Abschluss einer PKV ausschließen. Grundsätzlich stehen folgende Leistungen dem Versicherten zur Verfügung:
Krankenhausbehandlung Bei dieser Leistung werden Kosten für die Arztbehandlung, Unterbringung und Verpflegung übernommen. Ausserdem kann der Patient die Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen oder er hat Recht zu 1-oder 2 – Bettzimmer.
Ambulante Behandlung Übernahme der Kosten für Heil-,Arznei-und Verbandmittel sowie für Therapieformen. Die ambulante Behandlungen sind durch Ärzte oder Heilbehandler durchgeführt.
Stationäre Behandlung Dazu gehören alle Krankenhaus-und Sanatoriumsbesuche, die mit einem mehrtätigen Aufenthalt verbunden sind. Leistungen, die in einer stationäre Behandlung vorhanden sind: Stationäre Unterbringung, freie Krankenhaus-Wahl, Behandlung durch den Privat- bzw. Stationsarzt, Krankenhaus-Tagegeld, Rooming-In bei Kindern.
Kranken-Tagegeld Im Falle einer dauerhaften Arbeitslosigkeit durch Unfall oder Krankheit ist eine Kranken-Tagegeld Versicherung ratsam.
Krankenhaus-Tagegeld Eine Krankenhaus-Tagegeld Versicherung übernimmt die entstehenden Kosten für die Tage eines Krankenhausaufenthaltes. Sie ist hilfreich , wenn Sie z.B. Eine Betreuung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder zu Hause bezahlen werden müssen.
Zahnarzt-Behandlung Eine PKV erstattet die Kosten für die Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die Behandlung ist in der Regel diese Übernahme bei 80-100%, für Zahnersatz 40-100%.
Pflegepflichtversicherung Die Pflegeversicherung ist grundsätzlich auch für privatversicherte Personen vorgeschrieben. Sie ist ein Bestandteil einer privaten Krankenversicherung. Wenn eine Krankenhausbehandlung nicht Bestandteil des Vertrages ist, ist eine Pflegeversicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung nicht obligatorisch.
Kuren Der Einschluss eines speziellen Kurtarifs ist vor allem jedem sinnvoll, der nicht mehr Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung ist. (Selbstständige, Freiberufler).
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