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veröffentlicht: 13.06.2008 | Autor: formulare
Rubrik: Haus & Garten | Leser bisher: 5651 | Bewertung:

  

Ob ein Mieter bereits schon einmal in Berührung mit einer Räumungsklage oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen gekommen ist, sieht man ihm nicht auf den ersten Blick an. Um jedoch als Vermieter auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld, solche Dinge auszuschließen. Eine Mieter-Selbstauskunft dient dazu, solche Dinge auszuschließen und auch alle sonstigen, für eine Vermietung relevanten Daten, schriftlich festzuhalten. In diesem Formular sind alle wichtigen Dinge auf einer Din A4 Seite aufgeführt, so dass nichts vergessen wird. Innerhalb kürzester Zeit werden also alle relevanten Dinge abgefragt, so dass das Risiko, einen unzuverlässigen Mieter auszuwählen, stark minimiert wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oftmals Kleinigkeiten oder Details übersehen werden, wenn der zukünftige Mieter auf seine Seriosität hin geprüft wird. In die Mieter-Selbstauskunft müssen zunächst einmal alle Daten zum Objekt und zu der Vermietung selbst eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise die Kaltmiete, Nebenkosten und eventuelle Kosten für einen PKW-Stellplatz sowie die Miete insgesamt. Ferner die Höhe der Kaution, der Mietbeginn sowie die Anzahl der Personen, die das Objekt bewohnen wollen. In einem zweiten Abschnitt werden alle persönlichen Daten abgefragt, wie Name, derzeitige Anschrift und telefonische Erreichbarkeit, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie Anzahl der Kinder. Außerdem von Relevanz für den Vermieter ist, ob sich der Mieter derzeit in einem Arbeitsverhältnis befindet und wie viel er dort momentan verdient. So kann er zumindest abschätzen, ob die Miete zukünftig regelmäßig gezahlt werden könnte, oder ob die Miete des Objekts die finanziellen Mittel des Mieters eigentlich übersteigt. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner Angaben, während der Vermieter mit seiner Unterschrift versichert, dass die Daten persönlich behandelt werden und nicht an Dritte weitergeben werden.






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