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Freistellungsaufträge müssen im Grunde für jegliche
Geldanlagen gestellt werden, denn ansonsten zahlt man für jeden Cent, den man
durch die Geldanlage „verdient“, entsprechende Steuern. Nun stellt sich
natürlich die Frage, ob man sich die Freibeträge aussuchen kann bzw.
verschiedene Beträge zu beantragen sind? Dem ist nicht so, die entsprechenden Freistellungsfreibeträge
sind gesetzlich geregelt und belaufen sich nur auf zwei unterschiedliche
Beträge. Diese Beträge richten sich nach dem Familienstand, ist man ledig,
sprich alleinstehend, dann kann man einen Betrag in Höhe von 801,00 €
freistellen lassen, befindet man sich in einer Ehe, ganz gleich ob gleichgeschlechtlich
oder auch nicht, kann man einen Gesamtbetrag von 1.602,00 €, also dem doppelten
Betrag, freistellen lassen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Freistellungsfreibeträge
auf mehrere Banken bzw. Geldanlagen zu verteilen, jedoch darf der gesamt
zulässige Betrag nicht überschritten werden. Andere Möglichkeiten gibt es beim
Freistellungsauftrag leider nicht. Vergisst man diesen Auftrag, zahlt man für
jegliche Geldeinnahmen durch Geldanlagen. Überschreiten die Renditen bzw.
Zinsen die entsprechenden Beträge, die freigestellt sind, sind die
übersteigenden Einnahmen aus Renditen und Zinsen entsprechend zu versteuern.
Man sollte also keinesfalls diesen Auftrag vergessen, allerdings wird man in
der Regel auch von den entsprechenden Instituten zur Geldanlage darauf
hingewiesen, einen solchen Freistellungsauftrag zu stellen.
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