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veröffentlicht: 26.03.2008 |
Autor: cfalk
Rubrik: Sicherheit | Leser bisher: 448 | ohne Bewertung
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Die Frage nach der gläsernen Person ist immer wieder Diskussionsgrundlage. Wie weit sind persönliche Daten von Personen aber auch Unternehmen verbreitet? Die Weitergabe von Internas trotz Datenschutzgesetz ist Tagesordnung, versteckt geführte Zustimmungserklärungen haben eine Selbstverständlichkeit.
Ein Schutz dagegen ist im Zeitalter von öffentlichen Medien nur noch bedingt möglich. Doch sich dagegen quer zu stellen ist einerseits effektlos und andererseits kann manches Mal sogar ein Vorteil durch bedingte Datenweitergabe entstehen. Hier sollte jedoch im Eigenverbreitungsbereich streng darauf geachtet werden, daß Seriösität im Spiel ist, um sich keine Viren, Hacker oder ähnliches einzufangen und nur noch mit Hilfe von Datenrettung operiert werden kann. Gerade in Kriminalitätsfällen muß jedoch sogar mit spezialisierter Datenrettung (Forensik) vorgegangen werden.
Allerdings ist es teilweise bedenklich, daß der Datenmißbrauch gerade im Internet etwas überhand nimmt. Tägliche Spammails mit unnützer Werbung, teilweiser Datenklau (Phishing) oder aber auch eine konzentrierte und permanente Datensicherung entnerven den versierten User. Ungeübte Nutzer sind hier leider oft hilflos den professionellen Datenpiraten ausgeliefert. Immerhin ist es inzwischen verboten, unternehmensmäßige Nutzerdaten von Kunden via Internet zu protokollieren. Vergebene, anonyme IP-Adressen, die eine Identifizierung mit persönlichen Daten firmenintern wiedergeben, müssen nach Zugangslöschungen des Users vollständig entfernt werden. Somit wurde bundesweit per Gesetz verboten, Pauschalspeicherungen auf Webseiten (IP-Login) zu erlauben. Obwohl die marktüblich Software hierfür noch nicht vollständig umgerüstet wurde, müssen Webmaster dafür Sorge tragen, daß dieser Forderung gründlich nachgekommen wird.
Die Datenerfassung mit Hilfe von Videoüberwachung wird im öffentlichen Leben inzwischen stark befürwortet, da sie den Bürgern eine größere Sicherheit bietet. Es ist somit vielseitiger möglich, Verbrechen schneller aufzuklären, Fahrsünder zu identifizieren, Diebstähle im Einzelhandel (Kaufhäusern, Tankstellen, etc.) zu rekonstruieren, Wirtschaftsspionage am Arbeitsplatz zu erkennen, etc. Doch wo beginnt die Verletzung der Persönlichkeitsrecht? Es muß zumindest vor der Umkleidekabine der Bekleidungsboutique und den Toilettenräumen der Arbeitsstelle Halt gemacht werden.
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