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Titel Artikeltext    Erweiterte Suche
veröffentlicht: 06.11.2008 | Autor: Raschel
Rubrik: Firmengründungen | Leser bisher: 320 | ohne Bewertung

  
Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist bekanntlich sehr aufwändig. Zumeist kommt es zum Unternehmensverkauf, da der noch aktuelle Unternehmensbesitzer altersbedingt aus dem Betrieb abschied nehmen muss. In diesem Falle sollte schon im Vorhinein über eine geeignete Lösung entschieden werden, damit der Unternehmenskauf fehlerfrei abläuft. Zuerst sollte ermittelt werden, welchen finanziellen Wert die Firma eigentlich vorweisen kann. Bei der Prüfung ist es größtenteils recht unklug, allein auf interne Maßnahmen zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu setzen, weil diese Ergebnisse häufig nicht richtig berechnet werden. Man sollte hierbei, einen externen Gutachter zu Rate zu ziehen, damit der denkbare Erwerber bei dem Firmenverkauf nicht die Katze im Sack kauft. Außerdem sollte die Firma finanziell lukrativ wirtschaften, damit eigentlich eine Veräußerung vorstellbar wird. Ist die Firma nicht profitabel, sollte besser über eine simple Schließung entschieden werden. Ist die Firma im Allgemeinen wirtschaftlich rentabel, allerdings eher schwach, können ergänzende Einlagen notwendig sein, um die Firma geschäftstüchtiger machen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens sollte außerdem im Vornherein gründlich festgelegt werden, was für Erfahrungen der kommende Chef mitbringen soll. Der vorherige Inhaber sollte am besten eine Stellenbeschreibung anfertigen, wo er gründlich bestimmt, was für Eignungen der kommende Chef können muss. Auf diese Weise lassen sich Probleme bereits vorab hervorragend beheben und es entstehen danach keine Streitigkeiten über die Leitung des Betriebes. Der vorherige Unternehmensbesitzer sollte darüber hinaus klären, was für Rechtsverbindlichkeiten eine Übergabe zur Folge hat und ob es von Vorteil wäre, dem kommenden Unternehmensbesitzer eine ändernde Anpassung der rechtlichen Form zu empfehlen. Falls der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, wäre es fast immer sinnvoll, einen externen Prüfungsausschuss zur Hilfe zu ziehen. Dieser Prüfer könnte überwachend in den Verlauf eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, welche bei den Arbeitsschritten vorkommen. Außerordentlich sinnvoll ist ein überwachendes Organ, sofern der vorherige Besitzer ebenso nach der amtlichen Übergabe einen kleinen Teil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen will oder nicht sogleich alle Kompetenzen auf den kommenden Besitzer übertragen werden sollen. Der Beirat ist im Allgemeinen frei wählbar, es preist sich allerdings an, Beiräte aus dem direkten Umfeld des Betriebes zu bebennen. Das kann beispielsweise der externe Steuerfachmann, ein Mitarbeiter einer Bank oder darüber hinaus ein professioneller Berater eines Unternehmens sein. Dieser Berater ist allerdings vor allem eine geldabhängige Entscheidung, günstig sind sie größtenteils auf jeden Fall nicht.

Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com





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