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veröffentlicht: 06.11.2008 |
Autor: Raschel
Rubrik: Firmengründungen | Leser bisher: 320 | ohne Bewertung
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Eine Unternehmensnachfolge
zu bestimmen ist bekanntlich sehr aufwändig. Zumeist kommt es zum
Unternehmensverkauf, da der noch aktuelle Unternehmensbesitzer
altersbedingt aus dem Betrieb abschied nehmen muss. In diesem Falle
sollte schon im Vorhinein über eine geeignete Lösung entschieden
werden, damit der Unternehmenskauf fehlerfrei abläuft. Zuerst sollte
ermittelt werden, welchen finanziellen Wert die Firma eigentlich
vorweisen kann. Bei der Prüfung ist es größtenteils recht unklug,
allein auf interne Maßnahmen zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu
setzen, weil diese Ergebnisse häufig nicht richtig berechnet werden.
Man sollte hierbei, einen externen Gutachter zu Rate zu ziehen, damit
der denkbare Erwerber bei dem Firmenverkauf nicht die Katze im Sack
kauft. Außerdem sollte die Firma finanziell lukrativ wirtschaften,
damit eigentlich eine Veräußerung vorstellbar wird. Ist die Firma nicht
profitabel, sollte besser über eine simple Schließung entschieden
werden. Ist die Firma im Allgemeinen wirtschaftlich rentabel,
allerdings eher schwach, können ergänzende Einlagen notwendig sein, um
die Firma geschäftstüchtiger machen zu können. Bei einem Verkauf eines
Unternehmens sollte außerdem im Vornherein gründlich festgelegt werden,
was für Erfahrungen der kommende Chef mitbringen soll. Der vorherige
Inhaber sollte am besten eine Stellenbeschreibung anfertigen, wo er
gründlich bestimmt, was für Eignungen der kommende Chef können muss.
Auf diese Weise lassen sich Probleme bereits vorab hervorragend beheben
und es entstehen danach keine Streitigkeiten über die Leitung des
Betriebes. Der vorherige Unternehmensbesitzer sollte darüber hinaus
klären, was für Rechtsverbindlichkeiten eine Übergabe zur Folge hat und
ob es von Vorteil wäre, dem kommenden Unternehmensbesitzer eine
ändernde Anpassung der rechtlichen Form zu empfehlen. Falls der
Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, wäre es fast immer sinnvoll,
einen externen Prüfungsausschuss zur Hilfe zu ziehen. Dieser Prüfer
könnte überwachend in den Verlauf eingreifen und aufkommende Fragen
beantworten, welche bei den Arbeitsschritten vorkommen. Außerordentlich
sinnvoll ist ein überwachendes Organ, sofern der vorherige Besitzer
ebenso nach der amtlichen Übergabe einen kleinen Teil und an den
Entscheidungen im Unternehmen nehmen will oder nicht sogleich alle
Kompetenzen auf den kommenden Besitzer übertragen werden sollen. Der
Beirat ist im Allgemeinen frei wählbar, es preist sich allerdings an,
Beiräte aus dem direkten Umfeld des Betriebes zu bebennen. Das kann
beispielsweise der externe Steuerfachmann, ein Mitarbeiter einer Bank
oder darüber hinaus ein professioneller Berater eines Unternehmens
sein. Dieser Berater ist allerdings vor allem eine geldabhängige
Entscheidung, günstig sind sie größtenteils auf jeden Fall nicht.
Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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